Informationen für Verbraucher
Wer in Stuttgart eine Feuerstätte besitzt, hat regelmäßig mit dem Schornsteinfeger zu tun – und das aus gutem Grund. Schornsteinfeger sorgen dafür, dass Heizungen und Kamine sicher, effizient und umweltfreundlich arbeiten.
Sie prüfen, reinigen, beraten und behalten den Überblick über gesetzliche Vorgaben.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen: von den Aufgaben des Schornsteinfegers über den Feuerstättenbescheid bis hin zu Tipps zum Heizen mit Holz, Energieeinsparung und Ihrer freien Wahl des Betriebs.
Der Schornsteinfeger – Sicherheit, Effizienz und Umweltschutz
Schornsteinfeger sorgen dafür, dass Heizungsanlagen und Feuerstätten sicher, effizient und sauber arbeiten. Sie prüfen, kehren und messen – und tragen so maßgeblich dazu bei, Brände und CO-Vergiftungen zu verhindern. Gleichzeitig achten sie darauf, dass Energie sinnvoll genutzt und die Umwelt geschont wird.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Die Häufigkeit hängt von der jeweiligen Feuerstätte ab. Für jede Anlage sind feste Intervalle in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt – meist ein- bis zweimal im Jahr. Die genauen Fristen finden sich im Feuerstättenbescheid, den jeder Eigentümer erhält.
Der Feuerstättenbescheid – Ihre rechtliche Grundlage
Der Feuerstättenbescheid ist ein offizielles Dokument, das alle Feuerstätten eines Gebäudes auflistet und genau festlegt, welche Arbeiten wann durchgeführt werden müssen. Er wird vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt und ist für Hausbesitzer verbindlich. Wer unsicher ist, welche Fristen gelten, sollte einen Blick in diesen Bescheid werfen oder direkt beim Schornsteinfeger nachfragen.
Installation neuer Feuerstätten
- In der Planungsphase ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger über die geplante neue Feuerstätte durch das Formular Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF) zu informieren.
- Das Formular sollte 10 Tage vor Beginn der Arbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornstein vorgeliegen. Im Anschluss daran erhält der Bauherr eine Stellungnahme, aus der er erkennen kann, ob
- die Installation möglich ist,
- etwaige Bedenken bestehen und Anpassungen vorgenommen werden müsser, oder
- ob die geplante Ausführung gar nicht möglich ist. - Nach Fertigstellung und vor Inbetriebnahme ist die Feuerstätte durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abzunehmen, der eine Bescheinigung über die sichere Abführung der Verbrennungsgase und der Brandsicherheit.
- Existierte bisher noch kein Feuerstättenbescheid, erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erstmalig nach der Abnahme einen Feuerstättenbescheid, in dem die wiederkehrenden (nicht hoheitlichtlichen) Tätigkeiten ausgewiesen sind. Anderenfalls wird in der bestehende Feuerstättenbescheid entsprechend aktualisiert.
- Hinweis:
Aufgrund der Vorgaben des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Austausch des zentralen Wärmeerzeugers der zuständigen Baurechtsbehörde mitzuteilen.
Link zum EWärmeG
Kaminöfen und das Heizen mit Holz
Ein Kaminofen sorgt für Wärme und Gemütlichkeit, doch nur bei richtiger Nutzung arbeitet er sauber und effizient. Wichtig ist trockenes, naturbelassenes Holz mit unter 20 % Restfeuchte. Es sollte mindestens zwei Jahre luftig und witterungsgeschützt gelagert werden. Beim Anzünden empfiehlt sich die obere Anheizmethode – weniger Rauch, mehr Wärme.
Moderne Kaminöfen erreichen heute hohe Wirkungsgrade und sind deutlich umweltfreundlicher als ältere Modelle. Ihr Schornsteinfeger kann beraten, welche Lösung zu Ihrem Zuhause passt.
Energieeinsparung und Effizienz
Schornsteinfeger sind längst auch Energieberater. Sie erkennen, wo Heizungsanlagen zu viel Energie verbrauchen, und geben praxisnahe Tipps – von der Brennereinstellung über den hydraulischen Abgleich bis hin zum Austausch veralteter Technik. Eine regelmäßig gewartete Anlage verbraucht weniger Brennstoff, hält länger und schont die Umwelt.
Freie Wahl und hoheitliche Tätigkeiten
Seit der Reform des Schornsteinfegerwesens können Eigentümer viele Leistungen frei beauftragen – etwa das Kehren, Messen oder Reinigen. Bestimmte hoheitliche Aufgaben bleiben jedoch dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten, zum Beispiel die Feuerstättenschau oder die Ausstellung des Feuerstättenbescheids. So bleibt die Sicherheit gewährleistet, während Sie mehr Entscheidungsspielraum haben.
Schornsteinfeger wechseln
Ein Wechsel ist jederzeit möglich – wichtig ist nur, dass der neue Betrieb im Schornsteinfegerregister eingetragen ist. Alle Arbeiten müssen weiterhin fristgerecht und entsprechend dem Feuerstättenbescheid ausgeführt werden. Bei Unsicherheiten hilft die Schornsteinfegerinnung Stuttgart gern weiter.
Fragen zur Rechnung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Arbeiten. Für hoheitliche Tätigkeiten gelten feste Gebühren, während freie Leistungen individuell berechnet werden. Wenn Sie eine Rechnung nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich direkt an den Betrieb – oder an die Schornsteinfegerinnung Stuttgart, die bei Unklarheiten vermittelt.