Informationen für Ausbilder
Wer junge Menschen im Schornsteinfegerhandwerk ausbildet, übernimmt mehr als nur eine Fachaufgabe. Sie prägen die nächsten Jahrgänge unseres Berufs, vermitteln Know-how, Handwerk und Haltung und sorgen dafür, dass der Nachwuchs gut vorbereitet in den Beruf startet.
Die Ausbildungsverordnung
Die Ausbildungsverordnung legt fest, was angehende Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger während ihrer Ausbildung lernen müssen.
Sie bildet den gesetzlichen Rahmen und sorgt dafür, dass alle Betriebe nach den gleichen Standards ausbilden.
Der Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan zeigt, wie die Inhalte der Ausbildung Schritt für Schritt vermittelt werden sollen.
Er hilft dabei, den Überblick zu behalten und die Lernziele sinnvoll über die Ausbildungsjahre zu verteilen.
Die Checkliste zur Anmeldung eines Lehrverhältnisses
Die Anmeldung eines neuen Lehrverhältnisses erfolgt in zwei Schritten.
1. Lehrvertrag online ausfüllen
Über die jeweils zuständige Handwerkskammer kann der Lehrvertrag digital erstellt werden.
Alternativ steht das Kombianmeldeformular der Landesfachschule (Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Ulm) zur Verfügung:
www.fss-ulm.de
2. Genehmigten Lehrvertrag einreichen
Sobald der Lehrvertrag von der Handwerkskammer genehmigt wurde, bitte eine Kopie an folgende Stellen senden:
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Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg
info@livulm.de -
Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart
info@sfi-s.de -
Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk (AKS)
www.ausbildungskasse.de/formulare